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Eine optimale Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die Arbeitswelt ist der IV ein besonderes Anliegen. Wenn es darum geht, frühzeitig gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erkennen und entsprechende Massnahmen einzuleiten, können Lehrerinnen und Lehrer einen wichtigen Beitrag leisten.


Anmeldung von Jugendlichen bei der IV

Unterstützung durch die IV

Die IV unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene, deren gesundheitliche Einschränkung sich auf die Berufswahl oder die Ausbildungsfähigkeit auswirkt. Keine Anspruchsberechtigung gibt es für invaliditätsfremde Gründe (schwierige familiäre Situation, Fremdsprachigkeit usw.).

Eine Anmeldung bei der IV erfolgt schriftlich durch die Eltern bzw. die erziehungsberechtigte Person. Wenn eine Lehrperson länger andauernde Leistungseinschränkungen oder auffällige Verhaltensweisen beobachtet, die nicht erklärbar sind oder die nicht eingeordnet werden können, soll das Gespräch mit den Eltern und dem Lernenden gesucht werden. Allenfalls ist eine Abklärung bei der Erziehungsberatung sinnvoll. Mit folgenden Leistungen kann die IV Jugendliche und junge Erwachsene unterstützen:
- Medizinische Massnahmen
- Hilfsmittel
- Berufliche Massnahmen

Erstmalige berufliche Ausbildung

Eine Anmeldung für berufliche Massnahmen (Berufsberatung, erstmalige berufliche Ausbildung) sollte bereits in der 8. Klasse erfolgen. Wenn die Zeit drängt – etwa in der 9. Klasse – sollten die Betroffenen so rasch wie möglich mit der IV Kontakt aufnehmen, damit das weitere Vorgehen besprochen werden kann. Zur Klärung des Leistungsanspruchs sollten der Anmeldung, wenn vorhanden, folgende Unterlagen beigelegt werden:

  • Ärztliche Berichte, welche gesundheitliche Einschränkung bestätigen
  • Berichte der Erziehungsberatung / KJPD
  • Zeugnisse der letzten Jahre
  • Bericht der Lehrperson, welcher Auskunft gibt über die Problematik und die Auswirkung im Schulalltag

Haben die Jugendlichen und jungen Erwachsenen Anspruch auf Leistungen der IV, so werden sie im Berufswahlprozess durch die IV begleitet und bei der Suche eines Ausbildungsplatzes spezifisch unterstützt. Die IV bleibt auch während der Ausbildung involviert. Sie finanziert Mehrkosten soweit als nötig. Die IV unterstützt die Betroffenen auf allen Ausbildungsniveaus (von der zweijährige Berufsattestlehre EBA bis zum Universitätsabschluss). Praktisch bildungsfähigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht die Möglichkeit einer praktischen Ausbildung nach INSOS oder einer IV-Anlehre offen. Das Ziel der Ausbildung ist eine Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt.

  • Erklärvideo

  • Chancengleichheit bei der Ausbildung

    Zusammenarbeit IV und CMBB

    Das Case Management Berufsbildung (CMBB) des Kantons Bern begleitet und unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Ziel, eine nachhaltige Integration in die Arbeitswelt sicher zu stellen. Das CMBB kommt nur dann zum Einsatz, wenn die vielfältigen schulinternen Massnahmen auf Sekundarstufe I und II nicht zum Erfolg führen und ein Ausbildungsplatz im ersten Arbeitsmarkt realistisch ist.

    Die IV hat mit dem CMBB eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit abgeschlossen. Damit soll das frühzeitige Erfassen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einem offensichtlichen Leistungsanspruch gefördert sowie unnötige Anmeldungen vermieden werden.

  • Weitere Informationen

  • Vorbereitung auf die Ausbildung

    Schnupperlehre und Berufsberatung

    Wichtig ist, dass die Berufsberatung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen möglichst gleich wie bei anderen Schülern verläuft. Auch sollen sie unterschiedliche Berufe über Schnupperlehren kennenlernen. Wie alle anderen Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind sie auf ein Feedback angewiesen, um den richtigen Berufswahlentscheid fällen zu können. Praktika im geschützten Rahmen dürfen von Lehrpersonen nur in Rücksprache mit der IV initiiert werden.