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Privatperson

Ich bin
nicht erwerbstätig


Auch wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen bei der Hausarbeit eingeschränkt sind, Lernende und Studierende sind oder Ordensangehörige, kann ein Anspruch auf Leistungen der IV entstehen.


Je nach Lebenssituation, Art der gesundheitlichen Probleme und der individuellen Bedürfnisse können Leistungen der IV in Betracht gezogen werden. Die IV kann Hilfsmittel zusprechen, falls dadurch die bisherige Tätigkeit weiterhin ausgeübt werden kann. Oder sie prüft den Anspruch auf eine Rente, wenn die gesundheitlich bedingte Einschränkung nicht durch geeignete Massnahmen überwunden werden kann.