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Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)

Arbeitslosenversicherung
RAV


Mit einer guten systematisierten Koordination zwischen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV und der IV wird die nachhaltige Integration von stellenlosen Personen in den Arbeitsmarkt vorangetrieben.


Die Gründe, die zu einer Erwerbslosigkeit führen, sind unterschiedlich und werden zunehmend komplexer.

Deshalb können Unklarheiten über die Zuständigkeiten der involvierten Institutionen, aber auch unerwünschte Doppelspurigkeiten auftreten. Die Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen RAV und IV dient als Wegleitung für die standardisierte organisationsübergreifende Zusammenarbeit. Im Wesentlichen werden darin die Zuständigkeiten, die gemeinsame Fallarbeit und der Informationsaustausch geregelt.

Das Fachseminar "Leistungen und Prozesse der IV" steht allen RAV-Mitarbeitenden offen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in dieser halbtägigen Weiterbildung Einblicke in die Prozesse der IV und lernen die verschiedenen Leistungen kennen.

Die Zusammenarbeit mit der IV erlebe ich insgesamt als erfreulich und wertvoll. Die gemeinsamen Standort- und Auswertungsgespräche nach IV-Eingliederungsmassnahmen sind ein zielführendes Instrument. Der zeitnahe Informationsfluss zwischen allen Beteiligten ist für die weitere Wiedereingliederung sehr wertvoll und schafft bei meinen Kundinnen und Kunden Vertrauen und gibt ihnen eine gewisse Sicherheit.

Sandra Gerber | Case Manager, RAV Langenthal