Zur Klärung der medizinischen Situation holt die IV-Stelle bei Bedarf Auskünfte des Arztes oder der Ärztin ein.
Der Arztbericht ist für das IV-Verfahren sehr wichtig. Ein guter Arztbericht enthält folgende Punkte:
- Genauigkeit/Vollständigkeit: möglichst alles ausfüllen; Formular als Checkliste brauchen
- Diagnose nach ICD 10, nachvollziehbar darlegen, auf welchen Befunden die Diagnose gründet
- Krankheit: Beschreibung der Arbeitsunfähigkeit in Bezug auf die angestammte Tätigkeit
- Ressourcenorientierung / verbleibende Leistungsfähigkeit: Umschreibung der zumutbaren Erwerbsfähigkeit bei einer angepassten Tätigkeit
- Begründung: Feststellungen immer möglichst begründen, auch wenn nicht danach gefragt wird. Ein Sachverhalt wird für den Juristen erst durch die Begründung zur wahren Tatsache.
- Eingang in Gutachten suchen: Den Arztbericht so ausfüllen, dass sich die Gutachter darauf beziehen müssen und können. "Mini-Gutachten" anfertigen und Berichte von Spitälern und Spezialärzten integrieren.
Die IV-Stelle prüft aufgrund der medizinischen Unterlagen die versicherungsmedizinischen Voraussetzungen zum Bezug von Leistungen der IV.
Abrechnung
Der für das Ausfüllen eines Arztberichtes erforderliche Zeitaufwand kann auf Basis der gültigen Tarmed-Version verrechnet werden.
Elektronische Datenübermittlung
Möchten Sie die Formulare in Zukunft per E-Mail erhalten und an uns zustellen? Wenn Sie über eine gesicherte E-Mail HIN verfügen, ist eine elektronische Datenübermittlung möglich.
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